Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Wichtige Instrumente der persönlichen Vorsorge

Die eigene medizinische Versorgung und rechtliche Betreuung für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus zu regeln, ist ein bedeutender Schritt zur Wahrung der Selbstbestimmung. Zwei zentrale Dokumente hierfür sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.​

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ermöglicht es volljährigen und einwilligungsfähigen Personen, schriftlich festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Dies betrifft beispielsweise Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe. Die Patientenverfügung stellt sicher, dass der Wille des Patienten auch dann berücksichtigt wird, wenn er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. ​

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine Vertrauensperson, im Falle der eigenen Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit Entscheidungen in festgelegten Bereichen zu treffen, beispielsweise in gesundheitlichen Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte wird somit zum Vertreter des Willens und sorgt dafür, dass die Wünsche des Vollmachtgebers umgesetzt werden. Es ist wichtig, eine Person auszuwählen, die den eigenen Willen kennt und bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. ​

Wichtige Regelungen in der Patientenverfügung

Bei der Abfassung einer Patientenverfügung sollten individuelle Wünsche und Vorstellungen klar und widerspruchsfrei formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Hier einige Beispiele:​

  • Organspende und Intensivbehandlung: Wer einer Organspende zustimmt, sollte bedenken, dass hierfür in der Regel eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich ist. Eine gleichzeitige Ablehnung von Intensivmaßnahmen kann daher zu Widersprüchen führen und die Umsetzung der Patientenverfügung erschweren. ​
  • Beatmung: Wer den Einsatz von Beatmungsgeräten ablehnt, sollte präzisieren, ob dies auch für kurzfristige, heilbare Zustände gilt – etwa bei einer Lungenentzündung mit guter Prognose.
  • Persönliche Vorlieben: Individuelle Präferenzen, wie die Ablehnung bestimmter Musikrichtungen oder Aromatherapien während eines Komas oder Aufenthalts im Hospiz, sollten explizit festgehalten werden. Beispielsweise kann vermerkt werden, dass man kein Meeresrauschen als Hintergrundmusik wünscht oder bestimmte Düfte wie Orangenduft ablehnt.​
  • Widerspruchsfreiheit zwischen Dokumenten: Wer eine Patientenverfügung aufsetzt und gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht vergibt, sollte sicherstellen, dass beide Dokumente keine widersprüchlichen Angaben enthalten – sonst kann es zu juristischen Unklarheiten kommen.

Zudem können über die medizinischen Aspekte hinausgehende Wünsche festgehalten werden, wie beispielsweise musikalische Begleitung bei der eigenen Beerdigung oder Kleidervorschriften für die Trauergäste.​

Wichtige Regelungen in der Vorsorgevollmacht

  • Verkauf der Immobilie im Pflegefall: Der Bevollmächtigte darf die Immobilie verkaufen, wenn der Vollmachtgeber dauerhaft pflegebedürftig wird. Ohne Vollmacht müsste ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, was den Verkauf verzögert – etwa wenn das Geld für Pflegekosten dringend gebraucht wird.​
  • Regelung von digitalen Zugängen und Online-Identitäten: Der Bevollmächtigte erhält Zugriff auf Onlinekonten, soziale Netzwerke und digitale Archive. Viele wichtige Informationen (z. B. Versicherungen, Verträge, Cloud-Daten) liegen heute digital vor – ohne Zugriff gehen sie verloren.
  • Umgang mit Haustieren: Der Bevollmächtigte darf das Haustier versorgen lassen, eine Pflegestelle organisieren oder übergeben. Tiere sind oft wie Familienmitglieder – ihre Versorgung muss geregelt sein, wenn der Halter dazu nicht mehr in der Lage ist.

Formulare und Beratung

Obwohl es kein offizielles Standardformular für Patientenverfügungen gibt, stellen verschiedene Institutionen und Ärztekammern Muster und Textbausteine zur Verfügung, die als Orientierungshilfe dienen können. Das Bundesministerium der Justiz bietet beispielsweise Textbausteine und ein Online-Tool zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung an.

Es ist empfehlenswert, sich bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht fachkundig beraten zu lassen. ​

Fazit

Die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht ermöglicht es, persönliche Wünsche und Vorstellungen für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit festzuhalten und somit die Selbstbestimmung zu wahren. Eine klare und präzise Formulierung ist dabei essenziell, um Widersprüche zu vermeiden und den eigenen Willen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen.

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