Selbstbestimmtes Handeln bei Demenz: Ein Gewinn für Betroffene

Die Diagnose Demenz bringt für viele Menschen Ängste und Unsicherheiten mit sich. Der Gedächtnisverlust, die abnehmende Selbstständigkeit und die zunehmende Abhängigkeit von anderen stellen große Herausforderungen dar. Umso wichtiger ist es, dass Menschen mit Demenz frühzeitig selbstbestimmt Entscheidungen treffen und die rechtliche Vorsorge regeln. In diesem Artikel beleuchten wir die Vorteile einer rechtzeitigen Vorsorge und zeigen, wie diese das Leben von Betroffenen erleichtert.

Warum frühzeitige Vorsorge entscheidend ist

Für Menschen mit Demenz ist es von größter Bedeutung, dass sie ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihre rechtliche Vertretung rechtzeitig festhalten. Dies ermöglicht ihnen, so lange wie möglich die Kontrolle über ihr Leben zu behalten. Ohne eine solche Vorsorge könnten fremde Personen, die die eigenen Wünsche und Bedürfnisse nicht kennen, Entscheidungen treffen. Daher ist es ratsam, im frühen Stadium der Krankheit zu regeln, wer im Ernstfall welche Entscheidungen treffen darf.

Vorsorgevollmacht: Selbstbestimmung bewahren

Eine Vorsorgevollmacht ist ein essenzielles Instrument, das es Menschen mit Demenz ermöglicht, ihre gesetzliche Vertretung selbst zu bestimmen. Diese Vollmacht erstreckt sich auf verschiedene Lebensbereiche wie Finanzen, Gesundheitsfragen und die Verwaltung von Eigentum. Solange die betroffene Person geschäftsfähig ist, kann sie selbst festlegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in ihrem Namen trifft.

Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht:

  • Selbstbestimmung: Der Betroffene entscheidet selbst, wer ihn vertreten soll.
  • Umfassende Regelungen: Die Bevollmächtigten erhalten klare Anweisungen, was dem Willen des Betroffenen entspricht.
  • Vermeidung von Fremdbestimmung: Ein gerichtliches Betreuungsverfahren, das oft mit der Einsetzung fremder Betreuer einhergeht, kann vermieden werden.

Erstellung einer Vorsorgevollmacht: Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht erfordert keine formellen Bedingungen. Es gibt zahlreiche Vorlagen, unter anderem vom Bundesjustizministerium oder vom Land Hessen (https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2023-04/betreuungsrecht_barrierefrei_v1.pdf).. Bei Immobilienbesitz ist eine notarielle Beglaubigung ratsam. Auch Banken bieten oft eigene Formulare an, um den Zugang zu Konten zu regeln.

Patientenverfügung: Medizinische Wünsche festlegen

Eine Patientenverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht, indem sie festlegt, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann. Diese Verfügung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entspricht.

Betreuungsverfügung: Eine Alternative

Falls keine Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht oder eine gerichtliche Kontrolle gewünscht wird, bietet sich eine Betreuungsverfügung an. Darin kann festgelegt werden, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und wer nicht. Diese Verfügung kann auch dann noch erstellt oder geändert werden, wenn die Person nicht mehr voll geschäftsfähig, aber noch einsichtsfähig ist.

Fazit: Selbstbestimmt leben trotz Demenz

Eine rechtzeitige und selbstbestimmte Vorsorge ist ein entscheidender Schritt, um das Leben mit Demenz für Betroffene und ihre Angehörigen zu erleichtern. Durch eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung können Menschen mit Demenz selbst festlegen, wer in ihrem Namen handeln soll und welche Entscheidungen getroffen werden dürfen. Diese Maßnahmen geben den Betroffenen die Sicherheit, dass ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden, was letztlich zu einem selbstbestimmteren und würdevolleren Leben führt.

 

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