Vererben – um die Krankheit des Vergessens zu entschlüsseln
Irgendwann im Leben stellt sich die Frage, wie der eigene Nachlass geregelt werden soll. Neben Aspekten der finanziellen Absicherung des Partners und der letztwilligen Begünstigung weiterer Familienmitglieder wird zunehmend auch die Zuwendung an eine gemeinnützigen Einrichtung bei der Regelung einer Vermögensnachfolge erwogen. Dies bringt nicht nur erhebliche Steuervorteile sondern schafft zudem die Gewissheit, über den Tod hinaus vielen Menschen Hoffnung zu geben. Allein in Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenz. Bis zum Jahr 2050 wird die Zahl der Betroffenen voraussichtlich auf 2,8 Millionen steigen. Seit der Gründung unserer Stiftung im Jahr 2000 ist es unser Anliegen, sowohl die Forschung zu fördern als auch Betroffene in ihrem Alltag zu unterstützen. Durch Unterstützung der Ursachen-, Diagnose- und Therapieforschung kämpfen wir für eine Zukunft mit weniger Demenz!
Fortschritte hängen dabei aber auch von den vorhandenen Geldmitteln ab. Deshalb möchten wir Sie bitten, in einem Testament die Arbeit der Hans und Ilse Breuer-Stiftung zu unterstützen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten einer letztwilligen Begünstigung der Stiftung vorstellen können – auch unter den steuerlichen Aspekten einer Rechtsfolgegestaltung. Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten unserer gemeinnützigen Stiftung leisten Sie einen wichtigen Beitrag – für den Kampf gegen Demenz – Posthum etwas Gutes tun.