Stiftungen

Als selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts verfügt die Hans und Ilse Breuer-Stiftung über ein Stiftungsvermögen, welches als verselbstständigte Vermögensmasse auf alle Zeiten dem Stiftungszweck gewidmet ist.

Die Erträge aus diesem Stiftungsvermögen kommen ausschließlich und unmittelbar dem Stiftungszweck zugute.

Treuhandstiftung

Sie können eine Treuhandstiftung in Treuhänderschaft der Hans und Ilse Breuer-Stiftung errichten.

In ähnlicher Weise wie bei dem Stiftungsvermögen der Hans und Ilse Breuer-Stiftung widmen Sie einen Vermögensstock einem von Ihnen gewählten Zweck, der auf alle Zeiten mit den Erträgen aus dem Vermögensstock gefördert wird.

Bei einer Treuhänderschaft der Hans und Ilse Breuer-Stiftung profitieren Sie von der Organisation und Erfahrung einer der größten Stiftungen auf dem Gebiet der Alzheimerforschung und Demenzhilfe. Das von Ihnen gestiftete Kapital wird mit gleicher Sorgfalt wie das Stiftungsvermögen der Hans und Ilse Breuer-Stiftung verwaltet und die Erträge einem von Ihnen vorgegebenen Stiftungszweck zugewandt.

Zustiftung

Neben der Einrichtung eines Treuhandvermögens besteht die Möglichkeit mit einer Zustiftung den Kapitalstock der Hans und Ilse Breuer-Stiftung unmittelbar zu vergrößern.

Die Zustiftung kann in Form von Barvermögen oder aber auch Immobilien- oder sonstigen Vermögenswerten in das Grundvermögen der Stiftung fließen und zu einer nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks beitragen.